Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personaldienstleister auf 089jobs.de

1. Allgemeines

1.1. Die 089Jobs GbR (nachfolgend: „089Jobs“) betreibt eine Vermittlungsplattform, auf welcher gewerbliche Personaldienstleister, die über eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verfügen (nachfolgend „Personaldienstleister“) Arbeitsangebote einstellen können und natürliche Personen (nachfolgend: „Bewerber“) Job-Anfragen starten können, die von 089jobs dann an die von dem Bewerber ausgewählten Personaldienstleister weitervermittelt werden können.

1.2. 089jobs selbst bietet also weder Arbeitsplätze an, noch vermittelt es Arbeitsplätze. 089jobs vermittelt lediglich die Job-Anfrage des Bewerbers an die Personaldienstleister. Ob und mit welchem Inhalt der Bewerber einen Vertrag mit Personaldienstleistern abschließt, liegt außerhalb der Einflussnahme und der Tätigkeit von 089jobs.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen 089jobs und dem Bewerber sowie zwischen 089jobs und dem Personaldienstleister. Sie gelten ausschließlich, d.h. entgegenstehende Bedingungen der anderen Partei werden von 089Jobs nicht anerkannt. Diese AGB gelten somit auch dann, wenn 089Jobs seine Tätigkeiten in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen der anderen Partei ausführt.

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 1.2.2015 abgeschlossen werden.

2.3. Die Regelungen in Ziffer 4 dieser AGB gelten ausschließlich für Bewerber. Die Regelungen in Ziff. 5-8 gelten nicht für Bewerber.

2.4. Die Regelungen in Ziffer 5-8 gelten ausschließlich für Personaldienstleister.

3. Vertragssprache, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

3.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung der Regelungen des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3.3. Erfüllungsort für alle Leistungen zwischen 089jobs und dem Personaldienstleister ist München.

3.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen 089jobs und dem Personaldienstleister ist München. 089jobs darf den Personaldienstleister jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

4. Die Dienstleistung „Jobsuche“ und „Initiativbewerbung“ für Bewerber

4.1. Dem Bewerber stehen die kostenfreien Dienstleistungen „Jobsuche“ und „Initiativbewerbung“ zur Verfügung.

4.2. Im Rahmen der „Jobsuche“ kann sich der Bewerber direkt bei den Personaldienstleister auf die Arbeitsplatzbeschreibung bewerben, die bei 089jobs von den Personaldienstleister hinterlegt worden ist. Der Bewerber kann sich dabei auf max. 5 Stellenbeschreibungen gleichzeitig unter Angabe von Name, E-Mail und Telefonnummer bewerben.

4.3. Im Rahmen der „Initiativbewerbung“ kann der Bewerber seine Bewerberdaten und seine Bewerbung bei den von ihm ausgewählten Personaldienstleister ohne Bezug auf ein konkretes Stellenangebot versenden. Der Personaldienstleister wird den Bewerber unverzüglich per E-Mail darüber informieren, ob die Bewerberdaten in seine Datenbank aufgenommen worden sind und ein kontinuierlicher Abgleich mit den ständig aktualisierten Stellenangeboten des Personaldienstleisters erfolgt. Besteht eine ausreichende Übereinstimmung der Suchkriterien wird der Bewerber unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse über die gefundenen Stellenangebote durch den Personalanbieter informiert. Der Abgleich erfolgt unbefristet. Die Beendigung ist jederzeit möglich und kann von jeder Seite durch E-Mail erklärt werden.

4.4. Der Vertrag zwischen 089jobs und dem Bewerber über die Vermittlung der Job-Anfrage bzw. der Bewerberdaten an den oder die ausgewählten Personaldienstleister kommt dadurch zustande, dass der Bewerber durch Klick auf „Bewerben“ das Vertragsangebot auf Vermittlung seiner Daten an die Personaldienstleister abgibt und 089jobs dieses Angebot durch Weiterleitung an die Personaldienstleister annimmt. Eine erfolgreiche Vermittlung an die Personaldienstleister selbst ist nicht geschuldet.

4.5. Der Bewerber ist damit einverstanden, von dem von ihm ausgewählten Personaldienstleister über seine von ihm genannte E-Mail-Adresse kontaktiert zu werden. Ob und wann eine solche Kontaktaufnahme erfolgt und ob es hierbei zu vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bewerber und dem Personaldienstleister kommt, unterliegt nicht dem Einfluss von 089jobs und ist auch nicht Gegenstand der Tätigkeit von 089jobs.

4.6. Der Bewerber ist verpflichtet, seine Angaben stets wahrheitsgemäß zu machen.

4.7. Der Bewerber hat die Möglichkeit, diese Bedingungen vor Abgabe seiner Willenserklärung abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

4.8. Der Vertragstext wird durch 089jobs nicht gespeichert.

5. Erwerb von Stellenanzeigen durch Personaldienstleister

5.1. Der Vertrag über das Recht, eine Stellenanzeige zu schalten, kommt durch individuelle Vereinbarung zwischen 089jobs und dem Personaldienstleister zustande. Interessierte Personaldienstleister werden gebeten, sich direkt mit 089jobs in Verbindung zu setzen.

5.2. Die einzelne Stellenanzeige kann im vereinbarten Gültigkeitszeitraum durch den Personaldienstleister für die vereinbarte Schaltdauer geschaltet werden. Soweit nicht anders vereinbart, hat eine Stellenanzeige eine Schaltdauer von 4 Wochen. Die Schaltdauer kann einmalig um 4 Wochen innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums auf Wunsch des Personaldienstleisters verlängert werden, sofern bis dahin auf die konkrete Stellenanzeige noch keine Job-Anfrage eines Bewerbers erfolgt ist. Das Verlängerungsgesuch des Personaldienstleisters muss vor Ablauf der Schaltdauer bei 089jobs eingehen.

5.3. Mit Ablauf des vereinbarten Gültigkeitszeitraums verfällt die Stellenanzeige.

5.4. Die Stellenanzeige ist auf den Personaldienstleister bezogen. Sie ist nicht veräußerlich oder abtretbar.

5.5. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders ausdrücklich aufgeführt – jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung durch den Personaldienstleister zu bezahlen. Für den Zugang der Rechnung ist auch der Zugang per Fax oder per E-Mail ausreichend.

6. Aufschalten der Stellenanzeigen durch den Personaldienstleister

6.1. Text, Inhalt und Format der Stellenanzeige sind vom Personaldienstleister in den gemäß vor Vertragsschluss beschriebenen Anforderungen zu erstellen und selbständig durch den Personaldienstleister über das Template (Web-Tool) einzupflegen, zu aktivieren und ggf. zu deaktivieren oder zu aktualisieren. Eine entsprechende Einweisung erfolgt bei Vertragsbeginn durch 089jobs an die vom Personaldienstleister zu benennende Person.

6.2. Soweit der Personaldienstleister eine Zugangskennung erhält, ist der Personaldienstleister verpflichtet, diese geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

6.3. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, die Stellenanzeige mit einem angemessenen Layout zu versehen.

6.4. Der Personaldienstleister ist verpflichtet, in Bezug auf die Stellenanzeige und deren Aktivierung die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ebenso hat er sicherzustellen, dass Inhalt und Darstellung der Stellenanzeige nicht gegen das Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verstößt. Der Personaldienstleister stellt 089jobs im Innenverhältnis verschuldensunabhängig bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von einer Haftung frei. Der Freistellungsanspruch umfasst alle Aufwendungen, die 089jobs aufgrund der Inanspruchnahme zweckentsprechend und in angemessenen Umfang tätigen muss.

6.5. Den Eingang der Jobanfrage des Bewerbers hat der Personaldienstleister dem Bewerber unverzüglich per E-Mail über die vom Bewerber mitgeteilte E-Mail-Adresse zu bestätigen

7. Leistungspflichten von 089jobs in Bezug auf geschaltete Stellenanzeigen

7.1. Eingehende Jobanfragen von Bewerbern auf Stellenanzeigen des Personaldienstleisters werden von 089jobs unverzüglich an die vom Personaldienstleister vorgegebene E-Mail-Adresse im Sinne einer Dienstleistung weitergeleitet. Weitergehende Pflichten für 089jobs bestehen nicht. Insbesondere schuldet 089jobs nicht, ob und mit welchem Inhalt zwischen dem Bewerber und dem Personaldienstleister ein Vertrag oder auch nur ein Kontakt zustande kommt.

7.2. 089jobs übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben. 089jobs übernimmt auch keine Haftung dafür, dass über das Internet Software verbreitet wird, die zu Schäden an Daten, Software, Hardware etc. führen kann. Die Vertragsparteien haben insoweit geeignete Schutzmaßnahmen auf eigene Kosten installiert und sind sich auch insoweit einig, dass einen vollständigen Schutz nicht geben kann.

7.3. 089jobs übernimmt keine Haftung für die Benutzbarkeit des Internet. Störungen, die von 089jobs nicht zu vertreten sind, berechtigen den Personaldienstleister weder zur außerordentlichen Kündigung noch zu Minderung, Wandlung oder Schadensersatz.

7.4. Soweit die Aufrufbarkeit der Website oder dessen ordnungsgemäßer Betrieb aus Gründen, die 089jobs zu vertreten hat, innerhalb der betriebsüblichen Zeit (werktäglich 8.oo-2o.oo Uhr) unterbrochen wird, verlängert sich die Schaltdauer vom Personaldienstleister eingestellter Stellenanzeigen um die Dauer der Unterbrechung, soweit die Gesamtdauer der Unterbrechung länger als 6 Stunden beträgt.

8. Änderungsvorbehalt gegenüber Personaldienstleistern

8.1. 089jobs ist berechtigt, die technischen Anforderungen und den technischen Prozessablauf zu ändern. 089jobs wird die Änderung dem Personaldienstleister mindestens 6 Wochen vor Eintritt der Änderung in Textform mitteilen. Die Änderung gilt als vom Personaldienstleister genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.089jobs wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der vierwöchigen Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Personaldienstleister fristgerecht, so ist 089jobs berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

8.2. Macht 089jobs vom vorgenannten Kündigungsrecht Gebrauch, wird 089jobs zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vom Personaldienstleister bereits erworbene, noch im Gültigkeitszeitraum befindliche Stellenanzeigen zum ursprünglichen Einkaufspreis zurücknehmen, soweit diese Stellenanzeigen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht geschaltet sind. Sind derartige Stellenanzeigen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung geschaltet, ist jedoch deren gültige Schaltdauer noch nicht vollständig abgelaufen, errechnet sich der Rücknahmebetrag anteilig aus der nicht verbrauchten, noch offenen Schaltdauer.

8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch die Vertragsparteien bleibt unberührt.

9. Haftung von 089jobs

9.1. 089jobs haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; selbiges gilt für jede schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2. Im Übrigen haftet 089jobs bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. In diesem Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

9.3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4. Im Übrigen ist die Haftung von 089jobs ausgeschlossen.